Inhalt
Nr. 6
Zuständigkeit
Bewilligungs- und Abrechnungsstellen sind
- a)
für die Beamten in Ausbildung im Flurbereinigungsdienst die Flurbereinigungsdirektionen
- b)
für die übrigen Beamten in Ausbildung das Staatsinstitut für die Fortbildung der landwirtschaftlichen Lehr- und Beratungskräfte.