Inhalt

AbBek
Text gilt ab: 01.01.2020

6.   Inkrafttreten/Außerkrafttreten

6.1  

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2020 in Kraft.

6.2  

Mit Ablauf des 31. Dezember 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Steuerliche Behandlung von Reisekostenvergütungen und Trennungsgeldern aus öffentlichen Kassen vom 23. Dezember 2013 (FMBl. 2014 S. 3, StAnz. 2014 Nr. 2) außer Kraft.