Logo Bayern.Recht
Logo Bayern Logo Bayern
  • Zur Startseite von BAYERN.RECHT
  • Zur Trefferliste der letzten Suche

Navigation

Inhaltsverzeichnis

  • Bereich reduzierenRichtlinien über die Inklusion behinderter Angehöriger des Öffentlichen Dienstes in Bayern
  • Bereich erweitern1. Allgemeine Grundsätze
  • Bereich erweitern2. Personenkreis
  • Bereich erweitern3. Prävention
  • Bereich erweitern4. Einstellung von schwerbehinderten Beschäftigten
  • Bereich erweitern5. Nachteilsausgleich bei Prüfungen
  • Bereich erweitern6. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
  • Bereich erweitern7. Arbeitsbedingungen
  • Bereich erweitern8. Berufsförderung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen (§ 155 SGB IX)
  • Bereich erweitern9. Beurteilung schwerbehinderter Beschäftigter
  • Bereich erweitern10. Versetzung in den Ruhestand, Entlassung, Kündigung
  • Bereich erweitern11. Teilzeitbeschäftigung, stufenweise Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, Altersteilzeit
  • Bereich erweitern12. Ergänzende und allgemeine Maßnahmen sowie Hinweise zur Inklusion schwerbehinderter Menschen
  • Bereich erweitern13. Aktenführung
  • Bereich erweitern14. Zusammenarbeit der zur Wahrung der Interessen schwerbehinderter Menschen besonders berufenen Stellen
  • Bereich erweitern15. Schlussbestimmungen
  • [Schlussformel]

Inhalt

BayInklR
Text gilt ab: 01.06.2019
Gesamtansicht
  • Download PDF
  • Download RTF
  • Download ZIP
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)

 

Albert Füracker, MdL
Staatsminister
  • Bayern.de
  • BayernPortal
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Barrierefreiheit
  • Hilfe
  • Kontakt
    • A
    • A
    • A
         Kontrastwechsel