Inhalt
16.1
First-Level-Support
16.1.1
Informationstechnik
1Bei Problemen wenden sich die Nutzer und Nutzerinnen der Behördensatelliten an ihre Dienststelle. 2Unter Informationstechnik fallen:
- a)
-
Mobile Endgeräte, inklusive UC Client,
- b)
-
stationäre IT-Ausstattung (Nr. 8.3 Buchst. a, b), soweit nicht die grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle nach Nr. 16.1.2 Satz 2 Buchst. d zuständig ist, sowie die IT-Infrastruktur (Nr. 15.2.2 Satz 1 Buchst. b) in den Behördensatelliten,
- c)
-
Raum-Ressourcen-Management-System und
- d)
-
Portal Mitarbeiterservice Bayern.
16.1.2
Liegenschaft
1Bei Problemen wenden sich die Nutzer und Nutzerinnen der Behördensatelliten an die für den jeweiligen Behördensatelliten zuständige grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle. 2Unter Liegenschaft fallen:
- a)
-
Einrichtungsgegenstände in den Behördensatelliten,
- b)
-
Elektronisches Zugangs- und Schließsystem,
- c)
-
Gebäudebewirtschaftung des Behördensatelliten und
- d)
-
offensichtliche Schäden an der stationären IT-Ausstattung.
16.2
Second-Level-Support
Ist ein Problem nicht durch den First-Level-Support lösbar, so wird dieses an den Second-Level-Support weitergeleitet.
16.2.1
Ansprechpartner der Dienststelle
16.2.1.1
Stationäre IT-Ausstattung und IT-Infrastruktur
Bei IT-Problemen wenden sich die Dienststellen an die standortübergreifende IT-Support-Stelle.
16.2.1.2
Raum-Ressourcen-Management-System
Bei Problemen wenden sich die Dienststellen an die standortübergreifende IT-Support-Stelle.
16.2.1.3
Portal Mitarbeiterservice Bayern
1Bei Problemen wenden sich die Dienststellen an den jeweils zuständigen, im Portal angegebenen Verantwortlichen. 2Bei Fragen und Problemen zu den Themen Registrierung, Anmeldung, Passwort, Zertifikat und anderes ist dies das Landesamt für Steuern. 3Bei Fragen zum Portal selbst ist dies das Landesamt für Finanzen.
16.2.2
Ansprechpartner der grundbesitzbewirtschaftenden Dienstelle
16.2.2.1
Elektronisches Zugangs- und Schließsystem
Bei Problemen wenden sich die grundbesitzbewirtschaftenden Dienststellen an die standortübergreifende IT-Support-Stelle.
16.2.2.2
Stationäre IT-Ausstattung
1Bei offensichtlichen Schäden wenden sich die grundbesitzbewirtschaftenden Dienststellen an die jeweils zuständigen Auftragnehmer. 2Sofern das Problem nicht lösbar ist, wenden sich die grundbesitzbewirtschaftenden Dienststellen an die standortübergreifende IT-Support-Stelle.
16.3
Third-Level-Support
Ist ein IT-Problem nicht durch die standortübergreifende IT-Support-Stelle lösbar, so wird dieses von dort an den jeweils zuständigen Auftragnehmer weitergeleitet.
16.4
Unzuständigkeit
Bei Unzuständigkeit wird an die jeweils zuständige Stelle weitergeleitet.