Inhalt

BSatVV
Text gilt ab: 31.12.2022
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Fassung: 26.08.2020
15.
Zuständigkeiten

15.1 Dienststelle

1Die jeweilige Dienststelle der Bediensteten ist zuständig für die Beschaffung, die Pflege und den Support der mobilen Endgeräte (zum Beispiel mobiler Rechner, Diensthandy). 2Nr. 16.1.1 bleibt davon unberührt.

15.2 Grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle

15.2.1

Die Funktion der grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle übernimmt eine in der räumlichen Nähe der Behördensatellitenstandorte bestehende Dienststelle (grundbesitzbewirtschaftende Dienststelle).

15.2.2

1Die grundbesitzbewirtschaftenden Dienststellen sind grundsätzlich zuständig für
a)
die Ausstattung der Räumlichkeiten (inklusive Support),
b)
die Einrichtung einer Internetanbindung über drahtlose und drahtgebundene Netzwerke (inklusive BayKom),
c)
die Einrichtung der technischen Ausstattung,
d)
die Zurverfügungstellung von Verbrauchsmaterial und
e)
die Bewirtschaftung der Behördensatelliten (inklusive Support),
2Die Nrn. 9, 16.1.2 und 16.2.1.1 bleiben unberührt.

15.3 Standortübergreifende IT-Support-Stelle

15.3.1

Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung richtet eine standortübergreifende IT-Support-Stelle ein.

15.3.2

1Die standortübergreifende IT-Support-Stelle ist zuständig für
a)
die Betreuung des Raum-Ressourcen-Management-Systems durch die Ausübung der Administratorenrechte,
b)
die Betreuung des elektronischen Zugangs- und Schließsystems durch die Ausübung der Administratorenrechte,
c)
Aufgaben des Verantwortlichen gemäß DSGVO bezüglich des Raum-Ressourcen-Management-Systems und des elektronischen Zugangs- und Schließsystems,
d)
die übergreifende Unterstützung der grundbesitzbewirtschaftenden Dienststelle bei der IT-Implementierung, ausgenommen ist der Zuständigkeitsbereich der jeweiligen Dienststelle (Nr. 15.1 Satz 1).
2Die Nrn. 16.2.1.2 und 16.2.2.1 bis 16.3 bleiben unberührt.