Inhalt
Teil 5
Schlussbestimmung
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst vom 27. März 1973 (StAnz Nr. 16, FMBl S. 149) außer Kraft.