Inhalt

Text gilt ab: 01.09.2026
Fassung: 12.05.2026
27.
Beteiligung der Personalvertretungen
1Bei der Konzeption dieser Richtlinien sind förmlich beteiligt worden:
der örtliche Personalrat des StMGP gemäß Art. 75 Abs. 4 Satz 1 Nr. 11 (Beurteilungsrichtlinie), Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 (Beförderungsrichtlinie) und Art. 80 Abs. 2 BayPVG,
die örtliche Schwerbehindertenvertretung beim StMGP gemäß § 178 Abs. 2 SGB IX sowie
die Gleichstellungsbeauftragte beim StMGP gemäß Art. 17 Abs. 2 BayGlG.
2Bei Änderungen oder Ergänzungen werden die Beteiligungen neu durchgeführt.