Inhalt
4.
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
1Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 2025 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 28. Februar 2030 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 31. März 2025 tritt das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Auswahl- und Beförderungsgrundsätze für die Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 28. Februar 2014 (Az. 22 - P 1400 FV - 014 - 2227/14) außer Kraft.