Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Dienstliche Beurteilung, fiktive Fortschreibung der Beurteilung nach Art. 17a Abs. 1 bis 3 LlbG, Leistungsfeststellungen nach Art. 30 und 66 BayBesG in Verbindung mit Art. 62 LlbG und Vergabe von Leistungsstufen für die Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration – ohne Beamte und Beamtinnen der bayerischen Polizei und des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz –
Bereich erweitern
1. Allgemeines
Bereich erweitern
2. Periodische Beurteilung
Bereich erweitern
3. Einschätzung während der Probezeit und Probezeitbeurteilung
4. Anlassbeurteilung
Bereich erweitern
5. Zwischenbeurteilungen, Beurteilungsbeiträge
Bereich erweitern
6. Verfahren bei der dienstlichen Beurteilung
Bereich erweitern
7. Fiktive Fortschreibung der Beurteilung (Art. 17a Abs. 1 bis 3 LlbG)
8. Sonstige Sonderfälle
Bereich erweitern
9. Leistungsfeststellung für den regelmäßigen Stufenaufstieg (Art. 30 Abs. 3 Satz 1 und 3 BayBesG, Art. 62 Abs. 3 LlbG)
Bereich erweitern
10. Leistungsstufen (Art. 66 BayBesG, Art. 62 LlbG)
11. Anwendung im nichtstaatlichen Bereich
12. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagenverzeichnis
Inhalt
Text gilt ab: 01.06.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
8.
Sonstige Sonderfälle
Ausnahmen von den Regelungen dieser Beurteilungsbekanntmachung können in Abstimmung mit dem Staatsministerium zugelassen werden, wenn ihre Anwendung im Einzelfall eine unbillige Härte darstellt.