Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der Kameralistik
1.
Bereich erweitern
2.
3.
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VVKommHSyst-Kameralistik
Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument (inaktiv)
Anlagen
Anlage 1
:
Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGlPl)
Anlage 2
:
Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (KommGrPl)
Anlage 3
:
Zuordnungsvorschriften zum Gliederungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGlPl)
Anlage 3a
:
Alternative Unterteilung für die Unterabschnitte 410 bis 414 sowie Unterabschnitt 488
Anlage 4
:
Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan für die Haushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände (ZVKommGrPl) mit allgemeinen Zuordnungsvorschriften zum Gruppierungsplan (AllgZVKommGrPl)