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Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der Kameralistik
1.
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2.
3.
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VVKommHSyst-Kameralistik
Text gilt ab: 01.11.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
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3.
1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
2
Sie ist erstmals auf die Planung, Ausführung und Rechnungslegung des Haushaltsjahres 2017 anzuwenden.
3
Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.