Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Vorschriften über die kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
Bereich erweitern
1. Sachlage
Bereich erweitern
2. Kommunale Haushaltssystematik nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung
3. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Anlagen
Inhalt
VVKommHSyst-Doppik
Text gilt ab: 01.01.2024
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2025
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
Helmut Schütz
Ministerialdirektor