Inhalt
7.
Unfallservice
1Zur Erleichterung des privatrechtlichen Schadensausgleichs sind die Beteiligten beim Personalienaustausch zu unterstützen. 2Wird der Verkehrsunfall durch den Führer eines ausländischen Kraftfahrzeugs eines sogenannten „Drittstaats“ (also Nicht-EU-Mitgliedstaats, zum Beispiel Russland, Türkei) verursacht, wird ein Hinweis auf die Übergabe der grünen Versicherungskarte empfohlen (auch Duplikat oder Ablichtung). 3Bei einer Unfallaufnahme im Kurzaufnahmeverfahren (vergleiche Nr. 5.2) sind die Beteiligten ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Verkehrsunfall bei der Polizei nur dokumentiert wird, aber keine Verkehrsunfallanzeige gefertigt wird. 4Ferner sind sie darauf hinzuweisen, dass seitens der Polizei keine weitere Beweissicherung stattfindet, insbesondere keine fotografische Dokumentation vorgenommen wird, und sie relevante Beweise und Indizien für die Schadensregulierung gegebenenfalls selbst sichern müssen. 5Bei Verkehrsunfällen mit Tieren ist auf Verlangen des Betroffenen eine Bescheinigung (Formblatt IBP 032 „Bescheinigung über einen Wildunfall/Unfall mit einem Tier“) auszustellen (kostenpflichtige Amtshandlung gemäß Nr. 15 der Anlage zu den KR-Pol).