Inhalt
    
    
            2.
           
            Höhe der Leistung
          
          
          
          
            1Die Höhe der Mobilitätsprämie beträgt einmalig und einheitlich 3 000 EUR brutto. 2Es wird nicht danach differenziert, wie weit der Zielort vom bisherigen Dienstort entfernt liegt oder welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe die Bediensteten angehören. 3Teilzeitarbeit ist unschädlich ebenso wie Telearbeit, sofern die Präsenztage nicht an sogenannten „Satellitenarbeitsplätzen“, d.h. Arbeitsplätzen, die sich nicht am Zielort befinden, wahrgenommen werden.