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MoPrR
Text gilt ab: 01.08.2021
Gesamtvorschrift gilt bis: 31.12.2030

2. Höhe der Leistung

1Die Höhe der Mobilitätsprämie beträgt einmalig und einheitlich 3 000 EUR brutto. 2Es wird nicht danach differenziert, wie weit der Zielort vom bisherigen Dienstort entfernt liegt oder welcher Besoldungs- oder Entgeltgruppe die Bediensteten angehören. 3Teilzeitarbeit ist unschädlich ebenso wie Telearbeit, sofern die Präsenztage nicht an sogenannten „Satellitenarbeitsplätzen“, d.h. Arbeitsplätzen, die sich nicht am Zielort befinden, wahrgenommen werden.