Inhalt
9.
Inkrafttreten, Weitergeltung in künftigen Haushaltsjahren
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2016 in Kraft. 2Sie gilt, soweit nichts anderes geregelt wird, entsprechend auch für zukünftige Haushaltsjahre, sofern kommende Haushaltsgesetze die Mobilitätsprämie für Behördenverlagerungen im Rahmen der „Heimatstrategie“ weiterhin vorsehen.