Inhalt
5.
Anforderungsprofil und Ausbildung
5.1
Zu Organisationsberatern werden in der Regel Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebene bestellt, die folgende Anforderungen erfüllen:
5.1.1
Praktische Erfahrung in der Rechtspflege, nach Möglichkeit bei Gericht und bei der Staatsanwaltschaft;
5.1.2
überdurchschnittliche Beurteilungen insbesondere in den Merkmalen Arbeitseinsatz, Eigeninitiative und Selbstständigkeit, Organisationsfähigkeit, Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit Vorgesetzten, Verhalten nach außen sowie mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit;
5.1.3
nach Möglichkeit Grundkenntnisse in Personal- und Haushaltswesen;
5.1.4
Kenntnisse in der Informationstechnologie und ihrer Auswirkungen auf Arbeitsstrukturen und -prozesse; Bereitschaft zur Verwendung moderner Kommunikations- und Präsentationsmittel;
5.1.5
Kommunikationsfähigkeit und nach Möglichkeit Führungserfahrung.
5.2
Organisationsberater nehmen als Einführungsschulung an folgenden Ausbildungsmaßnahmen teil:
5.2.1
REFA-Basis- und ausgewählte Vertiefungsseminare oder vergleichbare Ausbildungen;
5.2.2
Grund- und Vertiefungsseminare zur Mitarbeiterführung;
5.2.3
ausgewählte Seminare der Qualifizierungsoffensive II (u. a. aus der Informations- und Kommunikationstechnik);
5.2.4
soweit möglich, geeignete Praktika und Hospitationen.