Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024

3.   Inkrafttreten, Außerkrafttreten

3.1  

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft und gilt unbefristet.

3.2  

Mit Ablauf des 31. Dezember 2023 tritt die Bekanntmachung über Ehrungen für Verdienste um die Umwelt des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 4. August 2015 (AllMBl. S. 403) außer Kraft.