Inhalt

Text gilt ab: 01.01.2024

1.   Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt

1.1  

1Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz verleiht Personen, Vereinigungen oder Kommunen für herausragende Verdienste um die Umwelt sowie den Verbraucherschutz eine Medaille. 2Sie trägt die Bezeichnung „Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt“.

1.2  

1Die Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt hat einen Durchmesser von 50 mm und besteht aus Feinsilber. 2Sie trägt auf der Vorderseite das große bayerische Staatswappen mit der Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ“. 3Die Rückseite zeigt das Logo des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie den Schriftzug „FÜR HERAUSRAGENDE VERDIENSTE UM DIE UMWELT“.

1.3  

1Die Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt wird in einer Stufe verliehen. 2Pro Jahr werden bis zu 15 Medaillen verliehen.

1.4  

Die Bayerische Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinn von Art. 118 Abs. 5 der Verfassung.

1.5  

1Zur Bayerischen Staatsmedaille für herausragende Verdienste um die Umwelt wird eine Anstecknadel verliehen. 2Sie hat einen Durchmesser von rund 16 mm und trägt das große bayerische Staatswappen und die Umschrift „BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ“.