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ZMZMedBek
Text gilt ab: 17.06.2023

1.  

1Die Bayerische Staatskanzlei verleiht als Zeichen ehrender Anerkennung für besondere Verdienste um die Zivil-Militärische Zusammenarbeit eine Medaille. 2Mit der Medaille wird ein besonderer Einsatz für das Zusammenwirken staatlicher und nichtstaatlicher Stellen mit den Streitkräften im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung, der Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie der Friedenssicherung gewürdigt. 3Es werden in der Regel nicht mehr als zehn Personen jährlich mit der Medaille ausgezeichnet.