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Text gilt ab: 01.02.2019
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Verleihung der Auszeichnung „Bayerischer Staatspreis für Unterricht und Kultus“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 14. März 2019, Az. ZS 4-M3262.5.0/1/1

(BayMBl. Nr. 106)

Zitiervorschlag: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Verleihung der Auszeichnung „Bayerischer Staatspreis für Unterricht und Kultus“ vom 14. März 2019 (BayMBl. Nr. 106)

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus verleiht in seinem Geschäftsbereich die Auszeichnung „Bayerischer Staatspreis für Unterricht und Kultus“ für besondere Verdienste vor allem um Erziehung und Unterricht, Erwachsenenbildung sowie Kultusangelegenheiten.

1.  

Die Auszeichnung besteht aus einer Bronzeplastik, die in stilisierter Form eine aufbrechende Kastanie darstellt. Auf der Unterseite der Plastik ist eine Messingplakette angebracht mit der Inschrift „Bayerischer Staatspreis für Unterricht und Kultus“.

2.  

Grundsätzlich werden jährlich jeweils bis zu zehn Auszeichnungen vergeben.

3.  

Die Auszeichnung ist kein Orden oder Ehrenzeichen im Sinne des Art. 118 Abs. 5 der Bayerischen Verfassung.

4.  

Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt, die gleichzeitig mit der Auszeichnung ausgehändigt wird.

5.  

1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2019 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Januar 2019 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 2. April 2014 (KWMBl. S. 63) außer Kraft.

Prof. Dr. Michael Piazolo
Staatsminister