Inhalt
3.
Signet „Bayern barrierefrei“
3.1
Gestaltung
1Das Signet „Bayern barrierefrei“ besteht aus dem Bildzeichen mit vier Symbolen auf farbigem Grund, der Wortmarke für das Programm „Bayern barrierefrei“ und dem großen bayerischen Staatswappen. 2Es hat in den Fassungen nach Nr. 3.2 folgende Gestaltung:
3.2
Fassungen
Das Signet wird in folgenden Fassungen vergeben:
- a)
mit dem Zusatz „Wir sind dabei!“ im nichtstaatlichen Bereich, insbesondere an Firmen, soziale Einrichtungen, Schulen ohne staatliche Sachaufwandsträgerschaft, Vereine und Kommunen,
- b)
ohne Zusatz im staatlichen Bereich, insbesondere für öffentlich zugängliche Gebäude, die barrierefrei zugänglich sind und über barrierefreie Sanitärräume verfügen,
- c)
mit dem Zusatz „Gefördert durch den Freistaat Bayern.“ überwiegend im Bereich der barrierefreien Linienbusse,
- d)
mit dem Zusatz „Hier investiert der Freistaat Bayern.“ für laufende staatliche Maßnahmen, die der Verbesserung der Barrierefreiheit dienen.
3.3
Voraussetzungen
Das Signet kann an alle verliehen werden, die einen konkreten und beachtlichen Beitrag zur Barrierefreiheit in Bayern leisten.
3.4
Verfahren
1Die Verleihung setzt eine Bewerbung voraus; sie kann auch auf Vorschlag Dritter erfolgen. 2Der ausgefüllte Bewerbungsbogen ist elektronisch oder in Papierform an das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu richten. 3Das Staatsministerium prüft die Bewerbung und stimmt das weitere Vorgehen ab. 4Das Signet kann im Rahmen eines öffentlichkeitswirksamen Termins verliehen werden.
3.5
Führung des Signets
1Die ausgezeichnete Stelle erhält kostenfrei Schilder zum Anbringen in und an Gebäuden, Fensteraufkleber sowie Druck- und Webdaten des Signets. 2Das Signet darf für die eigene Kommunikation geführt werden, insbesondere als Element oder Banner auf der Website, im E-Newsletter und in E-Mails sowie auf Plakaten, Postern, Foldern und Flyern.