Inhalt
2.
Siegel „Familienpakt Bayern“
2.1
Gestaltung
1Das Siegel „Familienpakt Bayern“ trägt die Aufschrift „Wir sind Mitglied im Familienpakt Bayern“. 2Die Metallplakette trägt zusätzlich die Aufschrift „Für eine familienfreundliche Arbeitswelt“, enthält einen QR-Code und die Logos der Paktpartner. 3Das Siegel hat folgende Gestaltung:
4Die Metallplakette hat folgende Gestaltung:
2.2
Voraussetzungen
1Das Siegel führen darf, wer als Mitglied im Familienpakt Bayern registriert ist. 2Mitglied werden können öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen mit Sitz in Bayern sowie Subeinheiten mit eigenen Entscheidungsbefugnissen, die Arbeitsbedingungen betreffend, beispielsweise einzelne Niederlassungen oder Zweigstellen von Unternehmen bzw. öffentlichen Einrichtungen mit Sitz in Bayern. 3Die Registrierung als Mitglied setzt voraus:
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die Benennung konkreter familienbewusster Maßnahmen, die entweder bereits umgesetzt oder in Planung sind,
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Nachhaltigkeit des Engagements und
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die ausdrückliche Zustimmung zu den Paktzielen.
4Netzwerkpartner im Familienpakt Bayern führen das Siegel nicht.
2.3
Registrierung
1Die Registrierung erfolgt über das Registrierungsformular für Mitglieder bei der Servicestelle Familienpakt Bayern. 2Mit der Bestätigung der Registrierung erhält das Mitglied die weiterführenden Unterlagen, unter anderem die Urkunde und das Siegel. 3Die Mitgliedschaft ist kostenfrei und muss nicht erneuert werden.
2.4
Führung des Siegels
1Mitglieder können kostenfrei die Metallplakette zum Anbringen in und an Gebäuden erhalten sowie Druck- und Webdaten des Siegels. 2Das Siegel darf für die eigene Kommunikation nach innen und außen geführt werden, insbesondere als Element oder Banner auf der Website, im E-Newsletter und in E-Mails sowie auf Plakaten, Postern, Foldern und Flyern. 3Es darf nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit produktbezogener Werbung verwendet werden. 4Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt das Recht, das Siegel zu führen.