Inhalt

VSO-F
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 11.09.2008
Anlage 12
Stundentafel für den Förderschwerpunkt
Sprache
Hauptschulstufe

Jahrgangsstufen
Lernbereich/Unterrichtsfach
5
6

7

8

9

10
I.










Religionslehre/Ethik
2
2

2

2

2

2
Deutsch
5
5

5

5

4

5
Mathematik
5
5

5

4

5

5
Englisch
ersatzweise Muttersprache
4
4

3

3

3

5
Physik/Chemie/Biologie
2
2

2

3

3

3
Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde
2
2

3

3

3

3
Insgesamt
20
20

20

20

20

23
II.










Sport
2+21)
2+21)

2+21)

2+21)

2+21)

2+11)
Musik
2
2
2

2

2

-
Kunst
2
2
Insgesamt
6+2 1)
6+2 1)

4+2 1)

4+2 1)

4+2 1)

2+1 1)
III.










Arbeit-Wirtschaft-Technik
1
1

1

2

2

2
Werken/Textiles Gestalten
2
2

-

-

-

-
Gewerblich-technischer Bereich
-
-

2
2
4
3





Kommunikationstechnischer Bereich
-
-

1
2
Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich
-
-

2
Insgesamt
3
3

6

6

6

5
Gesamtstundenzahl im Bereich der Pflicht- und Wahlpflichtfächer
29+2 1)
29+2 1)

30+2 1)

30+2 1)

30+2 1)

30+1 1)
IV.










Wahlfächer










sind die Wahlpflichtfächer
sowie
-
-

2

2

2/4

3
Informatik
-
-

-

2

2

2
Buchführung
-
-

-

-

2

2
Kommunikationstraining
2
2

2

2

2

2
Werken/Textiles Gestalten
-
-

2

2

2

2
Musik
-
-

-

-

-

2
Kunst
-
-

-

-

-

2
V.










Arbeitsgemeinschaften
klassen- und jahrgangsübergreifend
ein- bis zweistündig
In den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist als zusätzliche Unterrichtsstunde (30. Pflichtstunde) im Rahmen der personellen Möglichkeiten Förderunterricht zum Wiederholen, Üben, Anwenden und Vertiefen vorgesehen.
Zum flexiblen Umgang mit der Stundentafel wird auf die Ziffer 6.7 im Kapitel I des Lehrplans für die Hauptschule verwiesen.
In den Jahrgangsstufen 7 bis 9 wählen die Schülerinnen und Schüler Musik oder Kunst.
In der Jahrgangsstufe 8 wählen die Schülerinnen und Schüler zwei, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 eines der Wahlpflichtfächer Gewerblich-technischer Bereich (GtB), Kommunikationstechnischer Bereich (KtB) und Hauswirtschaftlich-sozialer Bereich (HsB).

1) [Amtl. Anm.:] Zu den genannten zwei Pflichtstunden in Sport kommen in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 noch je zwei Unterrichtsstunden, in der Jahrgangsstufe 10 noch eine Unterrichtsstunde dazu, soweit im Rahmen der verfügbaren personellen und sächlichen Ausstattung der Schule möglich.