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GrSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 11.09.2008
Anlage 2 (zu § 9)
Stundentafel für die Deutschklassen
Fächer:
Jahrgangsstufen 1 bis 4
Religionslehre
2
Ethik/Islamischer Unterricht
2
Deutsch als Zweitsprache
10
Mathematik
5
Heimat- und Sachunterricht
3
Musik
1
Kunst
1
Werken und Gestalten
2
Kulturelle Bildung und Werteerziehung
4
Sport
3
Gesamtstundenzahl im Bereich der Fächer
31
Sprach- und Lernpraxis
5 – 8
Gesamtstundenzahl
36 – 39
Bestimmungen zur Stundentafel
1.
Das Staatliche Schulamt kann entsprechend der Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler einer Klasse (insbesondere Alter, Vorkenntnisse) mit Ausnahme des Faches Deutsch als Zweitsprache hinsichtlich der Fächer und Stundenanteile Verschiebungen innerhalb der Stundentafel vornehmen.
2.
In den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Mathematik können Lerngruppen gebildet werden.
3.
Im Fach Kulturelle Bildung und Werteerziehung werden die Noten durch eine allgemeine Bewertung ersetzt.
4.
„Sprach- und Lernpraxis“ umfasst eine flexible Sprach- und Lernförderung und weitere Angebote zur kulturellen Bildung. Die Schule legt die Stundenzahl unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort fest und bezieht bei der Organisation und Durchführung Kooperationspartner oder andere Dritte ein; die Zustimmung des Schulaufwandsträgers ist erforderlich, soweit er betroffen ist.
5.
Im Rahmen des Unterrichts ist der Verkehrserziehung besondere Aufmerksamkeit zu widmen.