Inhalt

GrSO
Text gilt ab: 01.08.2024
Fassung: 11.09.2008
§ 12
Förderplan
1Die Lernziele der Schülerinnen und Schüler, die auf Grund ihres sonderpädagogischen Förderbedarfs voraussichtlich die Lernziele der Grundschule nicht erreichen, sind in einem individuellen Förderplan festzuschreiben; ansonsten kann ein Förderplan bei Bedarf erstellt werden. 2Der Förderplan enthält Aussagen über die Ziele der Förderung, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen. 3Die Lernziele im Förderplan sind mindestens jährlich fortzuschreiben. 4Die Erstellung des Förderplans erfolgt unter Einbeziehung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste. 5Der Förderplan soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden.