Inhalt

VFprF
Text gilt ab: 01.08.2019
Fassung: 18.07.1996
§ 26
Prüfungsgegenstände (Prüfungsinhalte)
(1) Im Prüfungsteil „Allgemeine Grundlagen regenerativer Energieformen“ kann geprüft werden:
1.1
Prüfungsfach „Potenziale, Einsatzmöglichkeiten und Perspektiven“
Pflanzliche Rohstoffe
Organische Reststoffe
Sonnenenergie
Windenergie
Wasserkraft
Geothermie
1.2
Prüfungsfach „Produktion und Bereitstellung von Bioenergieträgern“
Erzeugung und Aufbereitung von Rohstoffen
Verwertung und Aufbereitung von Reststoffen
Qualitätsaspekte
Lagerung und Konservierung
Logistik
1.3
Prüfungsfach „Gesetzliche Rahmenbedingungen, Förderprogramme und Zuständigkeiten“
Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) mit Biomasseverordnung
Mineralölsteuergesetz
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Normen und einschlägige Rechtsvorschriften
Investitionsförderprogramme (Land, Bund, EU)
Förderungen im laufenden Betrieb
Behörden, Fachstellen, Organisationen
(2) Im Prüfungsteil „Energetische Nutzung von Biomasse“ kann jeweils unter Berücksichtigung von Biologie, Technik, Ökologie und Ökonomie geprüft werden:
2.1
Prüfungsfach „Biokraftstoffe“
Naturbelassenes Pflanzenöl
Biodiesel (RME, PME)
Bioethanol
2.2
Prüfungsfach „Biogene Festbrennstoffe“
Scheitholz
Holzhackschnitzel
Pellets
Sonstige pflanzliche Brennstoffe
2.3
Prüfungsfach „Biogas“
Wirtschaftsdünger
Organische Reststoffe
Energiepflanzen
(3) Im Prüfungsteil „Wirtschaft, Recht und Organisation“ kann geprüft werden:
3.1
Prüfungsfach „Finanzierung, steuerliche Aspekte und Wirtschaftlichkeit“
Wirtschaftlicher Verfahrensvergleich
Vermarktung
Kapitalbeschaffung
Grundsätze des Gewerbe- und Steuerrechts
3.2
Prüfungsfach „Recht und Versicherungswesen“
Genehmigungsrecht
Umweltrecht
Arbeitssicherheit
Landwirtschaftliches Fachrecht
Vertragsrecht
Versicherungswesen
3.3
Prüfungsfach „Arbeitsorganisation und Betriebsführung“
Betriebsorganisation
Telekommunikation
Dokumentation
Controlling
3.4
Prüfungsfach „Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit“
Verhandlungsführung
Präsentation
Konfliktlösung