Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2007
Fassung: 23.07.2007
§ 5
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2007 in Kraft. 2Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.