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Inhaltsverzeichnis
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Tarifvertrag über Zulagen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Freistaats Bayern in den Bayerischen Hafenbetrieben Vom 23. Juli 2007 (§§ 1–5)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Zulage
§ 3 Zulageberechtigte Zeiten
§ 4 Außerkrafttreten des landesbezirklichen Tarifvertrages
§ 5 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.08.2007
Fassung: 23.07.2007
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§ 5
Inkrafttreten
Dieser Tarifvertrag tritt am 1. August 2007 in Kraft.
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Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2009.