Inhalt
1Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten eine Zulage. 2Die Zulage beträgt in der Zeit von
Montag bis Freitag von 5.00 Uhr bis 22.00 Uhr
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1,44 Euro pro Stunde,
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Montag bis Freitag von 22.00 bis 5.00 Uhr
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3,00 Euro pro Stunde,
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Samstag, Sonntag und Feiertag
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3,00 Euro pro Stunde.
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3Bei allgemeinen Entgelterhöhungen erhöht sich die Zulage um den von den Tarifvertragsparteien festgelegten durchschnittlichen Vomhundertsatz der allgemeinen Entgelterhöhung.