Inhalt

Text gilt ab: 01.08.2007
Fassung: 23.07.2007
§ 3
Zulageberechtigte Zeiten
1Die Zulage wird für tatsächlich geleistete Stunden gezahlt. 2Dabei wird jede angefangene Stunde auf eine volle Stunde gerundet. 3Die Zulage fließt in die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung (§ 21 TV-L) nicht ein.