Inhalt
§ 3
Inkrafttreten/Kündigung/Nachwirkung
(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Mai 2021 in Kraft.
(2) 1Er kann von jeder Tarifvertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Schluss eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2023. 2 Die Nachwirkung ist ausgeschlossen; der Einsatz der zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bei dem anderen Arbeitgeber tätigen Ärztinnen/Ärzte bleibt für die Dauer der in § 2 Abs. 1 Satz 2 festgelegten Höchstgrenzen hiervon unberührt.