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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS V S. 731) BayRS 91-1-B (Art. 1–71)
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Erster Teil Allgemeine Vorschriften (Art. 1–40)
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Zweiter Teil Träger der Straßenbaulast für Staatsstraßen und Kreisstraßen (Art. 41–45)
Art. 41 Träger der Straßenbaulast
Art. 42 Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten, Verordnungsermächtigung
Art. 43 (aufgehoben)
Art. 44 Straßenbaulast Dritter
Art. 45 Unterhaltung von Straßenteilen bei fremder Straßenbaulast
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Dritter Teil Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen (Art. 46–57)
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Vierter Teil Aufsicht und Zuständigkeiten (Art. 58–64)
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Fünfter Teil Ordnungswidrigkeiten (Art. 65–66)
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Sechster Teil Übergangs- und Schlußvorschriften (Art. 67–71)
Inhalt
BayStrWG
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 05.10.1981
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Art. 43
(aufgehoben)