Inhalt

Text gilt ab: 28.02.2008

1. Orientierungsdaten1

1.1 Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Mit Bekanntmachung vom 6. Februar 2007 (AllMBl S. 187) hatten wir auf den Beschluss des Finanzplanungsrates vom 10. November 2006 hingewiesen, wonach das Ausgabenwachstum in den Jahren 2007 bis 2010 auf jahresdurchschnittlich 1 % zu begrenzen ist.
Der Finanzplanungsrat hat in seiner 106. Sitzung am 20. Juni 2007 die aktuelle Lage der öffentlichen Haushalte sowie die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bei der Gestaltung der Haushalte 2008 erörtert und dabei u. a. festgestellt, dass das günstige konjunkturelle Umfeld genutzt werden muss, um die Konsolidierung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen verstärkt fortzuführen.
Die Finanzminister von Bund und Ländern und die kommunalen Spitzenverbände haben hierzu die folgenden Konsolidierungsthesen beschlossen:
Trotz Aufschwung keine Entwarnung für die öffentlichen Haushalte.
Zwar führt die derzeitige erfreuliche Entwicklung der Gesamtwirtschaft zu einer deutlichen Verbesserung der staatlichen Einnahmen, der Schuldenstand der Gebietskörperschaften bleibt aber drückend und wird insgesamt sogar noch größer. Gerade die günstigere gesamtwirtschaftliche Situation muss daher entschlossen zur weiteren Haushaltskonsolidierung genutzt werden.
Die Reduzierung der Verschuldung hat Vorrang.
Die Finanzminister halten es – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Haushaltssituationen – für unabdingbar, die jährliche Neuverschuldung jetzt zu vermindern und, soweit es die Finanzlage erlaubt, mit dem Abbau des Schuldenstandes zu beginnen. Nur so kann künftigen Generationen ein angemessener finanzieller Gestaltungsspielraum verschafft und Vorsorge für bereits absehbare weitere Belastungen, wie z.B. durch den demografischen Wandel, getroffen werden.
Neue Maßnahmen nur bei Entlastung an anderer Stelle.
Neue, langfristig öffentliche Finanzmittel bindende Maßnahmen dürfen nur in Angriff genommen werden, wenn sie durch Entlastungen an anderer Stelle des jeweiligen Haushalts abgesichert werden. Andernfalls drohen die öffentlichen Haushalte im Konjunkturabschwung in eine Schuldenfalle zu geraten. Der eng begrenzte Spielraum für zusätzliche Ausgaben muss vorrangig für zukunftsorientierte und wachstumsstärkende Investitionen und Maßnahmen genutzt werden, um nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen, sondern auch die Qualität und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu verbessern.
Verlässliche Steuereinnahmen sind unverzichtbar.
Stabile Staatsfinanzen setzen auch eine stabile Einnahmebasis voraus. Ein weltweiter Steuersenkungswettlauf muss daher vermieden werden.
Haushaltskonsolidierung lohnt sich.
Der Abbau der Belastungen durch Schulden ist eine überaus lohnende Investition in die Zukunft. Durch sinkende Zinslasten gewinnen künftige Generationen dauerhaft finanzpolitischen Handlungsspielraum. Die Finanzminister von Bund und Ländern sind der festen Überzeugung, dass durch eine konsequent auf Stabilität und Wachstum ausgerichtete Haushalts- und Finanzpolitik auf der Grundlage dieser Thesen die Konsolidierung des öffentlichen Gesamthaushalts gelingen wird.
Es ist also weiterhin erforderlich, dass alle öffentlichen Haushalte den seit Jahren geforderten Konsolidierungskurs fortsetzen. Die aktuelle Entwicklung bestätigt das.

1.2 Ergebnisse der Steuerschätzungen

Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen werden die Orientierungsdaten zur kommunalen Finanzplanung basierend auf der Steuerschätzung vom Mai 2007 bekannt gegeben:
Steuerschätzungen Mai 2007
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
2007
2008
2009
2010
2011
Grundsteuer A
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
0,0%
Grundsteuer B
1,1%
1,2%
1,6%
1,6%
1,6%
Gewerbesteuer brutto
0,2%
1,0%
1,8%
6,8%
6,9%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
9,5%
7,0%
6,6%
5,0%
4,6%
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
13,7%
4,1%
2,5%
2,6%
2,3%
Hinweise:
Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt.
Das noch nicht endgültig verabschiedete Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde noch nicht in die Schätzung einbezogen.
Aufgrund der Steuerschätzungen vom November 2007 teilen wir im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen Folgendes mit:
Steuerschätzungen November 2007
Geschätzte Entwicklung der Steuereinnahmen der Gemeinden
2008
Grundsteuer A
0,0%
Grundsteuer B
1,1%
Gewerbesteuer brutto
-4,6%
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
8,1%
Gemeindeanteil am Aufkommen der Umsatzsteuer
3,5%
Hinweise:
Die Orientierungsdaten für 2008 basieren auf den Ergebnissen der Kurzfrist-Steuerschätzung vom November 2007, die zwangsläufig mit Unsicherheitsfaktoren behaftet sind.
Die Steuerschätzung wurde – wie üblich – auf der Basis des geltenden Steuerrechts durchgeführt. Jedoch wurden die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements sowie des Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugrechtlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften sowie des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 berücksichtigt.
Die Orientierungsdaten sind stets Durchschnittswerte und können damit nur Anhaltspunkte für die individuelle kommunale Finanzplanung geben. Es bleibt die Aufgabe jeder Kommune, anhand dieser Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der örtlichen und strukturellen Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermitteln. Das gilt insbesondere für die Schätzungen der Gewerbesteuereinnahmen, die je nach den wirtschaftlichen Gegebenheiten teilweise deutlich von der landesweit prognostizierten Entwicklung abweichen können.

1.3 Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

Im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) wurde für das Jahr 2008 die Basis-Gewerbesteuerumlage (§ 6 Abs. 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG)) auf 30 %-Punkte abgesenkt.
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 GFRG im Jahr 2008 sieht auf der Grundlage des geltenden Rechts eine Erhöhung des Landesvervielfältigers zur Berechnung der Gewerbesteuerumlage um 6 %-Punkte vor.
Nach dem Entwurf in der vorliegenden Fassung setzt sich der Vervielfältiger 2008 wie folgt zusammen:
Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
12 %-Punkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG):
Basis-Umlage Land
18 %-Punkte
erhöhte Umlage
29 %-Punkte
47 %-Punkte
Erhöhungszahl (§ 6 Abs. 5 GFRG) lt. Entwurf
 6 %-Punkte
53 %-Punkte
Vervielfältiger insgesamt
65 %-Punkte

1 [Amtl. Anm.:] Aufgehoben durch Bekanntmachung vom 20. Januar 2009, AllMBl S. 90