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Verordnung über öffentliche Schallzeichen Vom 15. Juli 1998 (GVBl. S. 509) BayRS 2011-2-5-I (§§ 1–8)
§ 1 Alarm bei Feuer oder anderen Notständen
§ 2 Alarm zur Verbreitung von Durchsagen
§ 3 Schallzeichen für Sprengungen
§ 4 Alarm der Justizvollzugsanstalten
§ 5 Schallzeichen zur Probe
§ 6 Ordnungswidrigkeiten
§ 7 Andere Rechtsvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
Text gilt ab: 01.02.2025
Fassung: 15.07.1998
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Andere Rechtsvorschriften
Die Rechtsvorschriften über Schallzeichen im Straßenverkehr und in der Binnenschiffahrt bleiben unberührt.