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Inhaltsverzeichnis
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Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633) BayRS 2230-7-1-K (Art. 1–61)
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Erster Teil Allgemeines (Art. 1–3)
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Zweiter Teil Öffentliche Schulen (Art. 4–27)
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Dritter Teil Ersatzschulen (Art. 28–47)
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Vierter Teil Aufwand für Einrichtungen der Schulaufsicht (Art. 48–49)
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Fünfter Teil Übergangsvorschriften (Art. 50–57a)
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Sechster Teil Schlussvorschriften (Art. 58–61)
Art. 58 Staatsverträge
Art. 59 Vollzug des Gesetzes
Art. 59a (aufgehoben)
Art. 59b Weitere Übergangsregelungen
Art. 60 Verordnungsermächtigungen
Art. 61 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhalt
BaySchFG
Text gilt ab: 01.01.2025
Fassung: 31.05.2000
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(aufgehoben)