Inhalt
§ 2
Sonderregelung für Beamte und Beamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei
Für Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung, die zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet sind, beträgt der Sachbezugswert
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an den Standorten der Bereitschaftspolizei
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1.
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für das Frühstück
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2,20 €,
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2.
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für das Mittagessen
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4,00 €,
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3.
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für das Abendessen
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2,80 €,
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4.
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für die volle Tagesverpflegung
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9,00 €,
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