Inhalt
1Das Bayerische Rote Kreuz erfüllt in Bayern die Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes als nationaler Rotkreuzgesellschaft im Sinn der Genfer Rotkreuz-Abkommen vom 12. August 1949. 2Es nimmt Aufgaben im Zivil- und Katastrophenschutz sowie im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen wahr.