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BRK-Gesetz
Text gilt ab: 01.05.2019
Fassung: 16.07.1986
Art. 1
Rechtsstellung
1Das Bayerische Rote Kreuz als Mitgliedsverband des Deutschen Roten Kreuzes ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Sitz in München. 2Es ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst.