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Inhaltsverzeichnis
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Prüfungsordnung für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sozialversicherungsfachwirt und Geprüfte Sozialversicherungsfachwirtin – Fachrichtung gesetzliche Renten- und knappschaftliche Sozialversicherung (Sozialversicherungsfachwirt-Prüfungsordnung – PO-SozVersFW) vom 12. Januar 2016 (GVBl. S. 19) BayRS 800-21-89-A (§§ 1–18)
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Teil 1 Allgemeine Regelungen (§ 1)
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Teil 2 Prüfungsausschüsse (§§ 2–7)
§ 2 Errichtung
§ 3 Zusammensetzung und Berufung
§ 4 Ausschlussentscheidungen
§ 5 Vorsitz, Beschlussfähigkeit, Abstimmung
§ 6 Verschwiegenheit
§ 7 Geschäftsordnung
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Teil 3 Vorbereitung der Prüfung (§§ 8–9)
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Teil 4 Durchführung der Fortbildungsprüfung (§§ 10–14)
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Teil 5 Ergebnis der Fortbildungsprüfung (§§ 15–17)
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Teil 6 Schlussvorschrift (§ 18)
[Schlussformel]
Inhalt
PO-SozVersFW
Text gilt ab: 01.07.2020
Fassung: 12.01.2016
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§ 6
Verschwiegenheit
1
Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und des Prüfungsausschusses für gemeinsame Aufgaben haben über alle Prüfungsvorgänge Verschwiegenheit zu wahren.
2
Dies gilt nicht gegenüber dem Staatsministerium und dem Berufsbildungsausschuss.