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Verordnung über Finanzhilfen und Ausgleichsleistungen für den allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (FinÖPNVV) Vom 6. April 1993 (GVBl. S. 314) BayRS 922-3-B (§§ 1–4)
§ 1 Hilfen für den Ausbildungsverkehr
§ 2 ÖPNV-Zuweisungen
§ 3 Übertragung der Zuständigkeit für die Gewährung von Ausgleichsleistungen
§ 4 Inkrafttreten
[Schlussformel]
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Anlage Hilfen für den Ausbildungsverkehr und ÖPNV-Zuweisungen für das Jahr 2025
Inhalt
FinÖPNVV
Text gilt ab: 01.01.2026
Fassung: 06.04.1993
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§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1993 in Kraft.