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MeldDV
Text gilt ab: 01.05.2024
Fassung: 15.09.2015
§ 25
Datenübermittlung
Für Datenübermittlungen zwischen den Pass- und Personalausweisbehörden und der AKDB gelten die technischen Grundlagen nach § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 5 der Pass-, Personalausweis- und eID-Karte-Datenabrufverordnung.