Zur Startseite von BAYERN.RECHT
Zur Trefferliste der letzten Suche
Toggle navigation
Suche zurücksetzen
Suche ausführen
Navigation
Inhaltsverzeichnis
Bereich reduzieren
Verordnung über die Erhebung von Gebühren für Prüfungen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (Prüfungsgebühren-Verordnung StMELF – PrGebV StMELF) Vom 20. August 1977 (BayRS V S. 336) BayRS 7803-25-L (§§ 1–6)
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Gebühren
§ 3 Auslagen
§ 4 Schuldner
§ 5 Fälligkeit
§ 6 Inkrafttreten
Inhalt
PrGebV StMELF
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 20.08.1977
Gesamtansicht
Download
Drucken
Vorheriges Dokument
Nächstes Dokument
§ 1
Geltungsbereich
In den Bereichen der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft sowie der Hauswirtschaft werden für die Abnahme von Prüfungen von Personen Gebühren nach dieser Verordnung erhoben, soweit nicht besondere Vorschriften bestehen.