Inhalt
    
    
    Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und über die Errichtung einer Landesstiftung
Vom 9. August 1919
(BayRS IV S. 473)
BayRS 282-2-6-WK 
    Vollzitat nach RedR: Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und über die Errichtung einer Landesstiftung in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 282-2-6-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung