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Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und über die Errichtung einer Landesstiftung
Vom 9. August 1919
(BayRS IV S. 473)
BayRS 282-2-6-WK
Vollzitat nach RedR: Gesetz über die Verwendung des bisherigen Domänengutes und über die Errichtung einer Landesstiftung in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 282-2-6-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung