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KWBG
Text gilt ab: 15.10.2023
Fassung: 24.07.2012

Unterabschnitt 1 Bürgermeister und Bürgermeisterinnen, Landräte und Landrätinnen und deren gewählte Stellvertreter, Bezirkstagspräsidenten und Bezirkstagspräsidentinnen und deren gewählte Stellvertreter