Inhalt
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 1957 in Kraft.
[Amtl. Anm.:] Diese Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 25. März 1958 (GVBl S. 40). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.