Inhalt

BayJG
Text gilt ab: 01.05.2022
Fassung: 13.10.1978
Art. 62
Verweisungen auf aufgehobene Vorschriften
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf durch dieses Gesetz aufgehobene Vorschriften verwiesen wird, treten die entsprechenden Vorschriften dieses Gesetzes an ihre Stelle.