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BayIngAMV
Text gilt ab: 01.03.2018
Fassung: 24.01.2018
§ 15
Rechtsstellung
1Das Rechtsverhältnis zwischen der antragstellenden und der qualifizierten berufsangehörigen Person während des Anpassungslehrgangs unterliegt dem Privatrecht. 2Die zuständige Stelle nimmt hierauf keinen Einfluss.