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Inhaltsverzeichnis
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Heilberufeverordnung (HeilBV) Vom 17. Dezember 1996 (GVBl. S. 549) BayRS 2122-5-G (§§ 1–11)
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Teil 1 Zuständige Behörden zum Vollzug des Rechts der Heilberufe (§§ 1–3)
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Teil 2 Durchführung der Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958 gemäß Art. 2 Abs. 5 HKaG (§§ 4–9)
§ 4 Anwendungsbereich
§ 5 Begriffsbestimmungen
§ 6 Prüfung der Verhältnismäßigkeit
§ 7 Verfahren
§ 8 Information und Beteiligung
§ 9 Maßnahmen der fortlaufenden Kontrolle und Transparenz
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
[Schlussformel]
Inhalt
HeilBV
Text gilt ab: 01.07.2024
Fassung: 17.12.1996
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§ 4
Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieses Teils gelten für die Einführung neuer oder die Änderung bestehender Regelungen, die dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2005/36/EG unterfallen und den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung beschränken.