Inhalt
1Der Hausunterricht wird am Aufenthaltsort der Schüler in Bayern erteilt. 2Hausunterricht in der Klinik ist nur zulässig, wenn die betreffende Klinik nicht von einer selbständigen Klinikschule mitversorgt wird und die Klinik zustimmt. 3Hausunterricht in einem Heim setzt die Zustimmung des Heims voraus.